Was Unternehmen über die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) wissen müssen

Mit zunehmender Komplexität und globaler Vernetzung von Lieferketten steigen auch die regulatorischen Anforderungen an die ökologische Verantwortung. Eine der bedeutendsten bevorstehenden Änderungen ist die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) – und ja, sie gilt auch für Holzpaletten. 

Wenn Ihre Prozesse auf holzbasierten Transportverpackungen und Ladungsträgern beruhen, könnte diese Verordnung erhebliche Auswirkungen auf Ihre Beschaffung, Dokumentation und den grenzüberschreitenden Versand haben. 

 

Wann tritt die EUDR in Kraft?

Die EUDR wird in zwei Phasen eingeführt:

Holz ist einer von sieben Schlüsselrohstoffen, die durch die Verordnung abgedeckt werden. Auch wenn Ihr Unternehmen nicht direkt in der Forstwirtschaft tätig ist, betrifft die Nutzung von Holzpaletten direkt Ihre Lieferkette. 

 

Warum Holzpaletten unter die EUDR fallen

Holz ist eines der sieben Hauptrohstoffe, die durch die Verordnung abgedeckt werden. Auch wenn Pharmaunternehmen nicht direkt in der Forstwirtschaft tätig sind, betrifft die Nutzung von Holzpaletten direkt deren Lieferkette. Das bedeutet:

  • Sie müssen nachweisen, dass das Holz in Ihren Paletten legal geerntet und nicht mit Entwaldung nach dem 31. Dezember 2020 in Verbindung gebracht wurde 
  • Sie benötigen standortgenaue Geodaten, die den Herkunftsort des Holzes belegen 
  • Sie müssen für jedes relevante Produkt eine Sorgfaltserklärung über das neue EU-Informationssystem (EUIS) einreichen 

 

Wer ist verantwortlich?

Die EUDR unterscheidet zwei Akteure:

  • Inverkehrbringer – Unternehmen, die Produkte (wie Holzpaletten) erstmals auf dem EU-Markt bereitstellen 
  • Händler – Unternehmen, die diese Produkte innerhalb der EU kaufen oder verkaufen 

Selbst wenn Ihr Unternehmen Paletten nicht direkt importiert, können Sie als Händler eingestuft werden. Während KMU-Händler von der vollständigen Sorgfaltspflicht befreit sind, müssen sie dennoch: 

  • Quelleninformationen mindestens fünf Jahre aufbewahren
  • Rückverfolgbarkeit und Transparenz in der Lieferkette sicherstellen

Für größere Händler gelten volle Anforderungen an Rückverfolgbarkeit und Datenweitergabe.

 

Was bedeutet das für Ihre Logistik? 

Die EUDR ist nicht nur eine Waldschutzverordnung, sondern eine Compliance-Herausforderung für die gesamte Lieferkette. Für Unternehmen, die international versenden, insbesondere unter regulierten oder zeitkritischen Bedingungen, bedeutet dies: 

  • Mehr Verwaltungsaufwand: Rückverfolgbarkeit der Paletten bis zum Herkunftsstandort
  • Mögliche Zollverzögerungen: Nicht-konforme Paletten können Lieferungen verzögern oder blockieren
  • Höhere Compliance-Kosten: Einschließlich Lieferantenbewertung, Sorgfaltspflichtsysteme und Risikominderung

Dies alles kommt zusätzlich zu den bereits bestehenden Anforderungen an Logistik- und Compliance-Teams. 

 

Was Sie jetzt tun können

Auch wenn von den EU-Behörden noch letzte Klarstellungen erwartet werden, sollten Unternehmen, die auf holzbasierte Verpackungen angewiesen sind. Insbesondere regulierte Branchen wie das Gesundheitswesen sollten mit den Vorbereitungen beginnen:

  • Lieferanten von Paletten identifizieren und auditieren, um Risiken und Dokumentationsstand zu bewerten
  • Frühzeitig mit der Planung zur Rückverfolgbarkeit beginnen, um rechtzeitig konform zu sein
  • Prüfen, ob alternative Materialien die langfristige regulatorische Belastung verringern könnten

 

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